Get 20M+ Full-Text Papers For Less Than $1.50/day. Start a 14-Day Trial for You or Your Team.

Learn More →

Die Ausweitung der Jurisdiktion des lateinischen Ordinariats Austria auf alle Gläubigen der katholischen Ostkirchen in Österreich

Die Ausweitung der Jurisdiktion des lateinischen Ordinariats Austria auf alle Gläubigen der... Die Österreichische Bischofskonferenz hat in ihrem Amtsblatt vom 1. Jänner 2019 zwei Dekrete veröffentlicht, welche den rechtlichen Rahmen des lateinischen Ordinariats für die Gläubigen der katholischen Ostkirchen in Österreich auf einschneidende Weise ändern, indem sie die rechtliche Zuständigkeit über die Gläubigen des byzantinischen Ritus hinweg auf alle Gläubigen der katholischen Ostkirchen in Österreich ausweiten. Diese beiden Dekrete werden im vorliegenden Beitrag in den Blick genommen und kommentiert. Zuvor soll jedoch ein allgemeiner Überblick über das Rechtsinstitut der Lateinischen Ordinariate für Gläubige orientalischer Ecclesiae sui iuris gegeben werden.11Zur verfassungsrechtlichen Struktur der Ordinariate für Gläubige orientalischer Ecclesiae sui iuris1.1Begriff und AbgrenzungenDie Ordinariate für Gläubige orientalischer Ecclesiae sui iuris sind ein zu Beginn des 20. Jh. eingerichtetes,2 verfassungsrechtliches Strukturelement der Kirche. Im Gegensatz zu den beiden Varianten der Exarchie3 finden sich im CCEO keine Bestimmungen zu den Ordinariaten für die Gläubigen orientalischer Riten,4 auch der CIC/83 nennt diese Organisationsform der teilkirchlichen Verfassung der Kirche nicht explizit. Das Zweite Vatikanische Konzil erwähnt das Konzept der Ordinariate ausdrücklich in Christus Dominus 23, jedoch ohne es zu definieren.5In den Note Storiche des Annuario Pontificio werden die Ordinariate wie folgt definiert:Gli Ordinariati sono strutture ecclesiastiche geografiche stabilite per le comunità cattoliche orientali che non hanno gerarchia http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Archiv für Katholisches Kirchenrecht Brill

Die Ausweitung der Jurisdiktion des lateinischen Ordinariats Austria auf alle Gläubigen der katholischen Ostkirchen in Österreich

Archiv für Katholisches Kirchenrecht , Volume 188 (2): 19 – Dec 23, 2022

Loading next page...
 
/lp/brill/die-ausweitung-der-jurisdiktion-des-lateinischen-ordinariats-austria-LtIs0g8wpf
Publisher
Brill
Copyright
Copyright © Koninklijke Brill NV, Leiden, The Netherlands
ISSN
0003-9160
eISSN
2589-045X
DOI
10.30965/2589045x-18802006
Publisher site
See Article on Publisher Site

Abstract

Die Österreichische Bischofskonferenz hat in ihrem Amtsblatt vom 1. Jänner 2019 zwei Dekrete veröffentlicht, welche den rechtlichen Rahmen des lateinischen Ordinariats für die Gläubigen der katholischen Ostkirchen in Österreich auf einschneidende Weise ändern, indem sie die rechtliche Zuständigkeit über die Gläubigen des byzantinischen Ritus hinweg auf alle Gläubigen der katholischen Ostkirchen in Österreich ausweiten. Diese beiden Dekrete werden im vorliegenden Beitrag in den Blick genommen und kommentiert. Zuvor soll jedoch ein allgemeiner Überblick über das Rechtsinstitut der Lateinischen Ordinariate für Gläubige orientalischer Ecclesiae sui iuris gegeben werden.11Zur verfassungsrechtlichen Struktur der Ordinariate für Gläubige orientalischer Ecclesiae sui iuris1.1Begriff und AbgrenzungenDie Ordinariate für Gläubige orientalischer Ecclesiae sui iuris sind ein zu Beginn des 20. Jh. eingerichtetes,2 verfassungsrechtliches Strukturelement der Kirche. Im Gegensatz zu den beiden Varianten der Exarchie3 finden sich im CCEO keine Bestimmungen zu den Ordinariaten für die Gläubigen orientalischer Riten,4 auch der CIC/83 nennt diese Organisationsform der teilkirchlichen Verfassung der Kirche nicht explizit. Das Zweite Vatikanische Konzil erwähnt das Konzept der Ordinariate ausdrücklich in Christus Dominus 23, jedoch ohne es zu definieren.5In den Note Storiche des Annuario Pontificio werden die Ordinariate wie folgt definiert:Gli Ordinariati sono strutture ecclesiastiche geografiche stabilite per le comunità cattoliche orientali che non hanno gerarchia

Journal

Archiv für Katholisches KirchenrechtBrill

Published: Dec 23, 2022

There are no references for this article.