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III Kirchliche Erlasse und Entscheidungen

III Kirchliche Erlasse und Entscheidungen (Abkürzungsverzeichnis s. AfkKR 174 [2005] 119–128)∵AAbdrucke1Apostolisches Schreiben von Papst Franziskus in Form eines Motu proprio „Authenticum Charismatis“, mit dem c. 579 des Codex Iuris Canonici abgeändert wird vom 1. November 2020[aus unserem Archiv]„Ein klares Zeichen für die Echtheit eines Charismas ist seine Kirchlichkeit, seine Fähigkeit, sich harmonisch in das Leben des heiligen Volkes Gottes einzufügen zum Wohl aller“ (Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium, 130). Die Christen sollen von ihren Hirten über die Echtheit der Charismen und über die Integrität der Gründer in geeigneter Weise unterrichtet werden.Das Urteil über die Kirchlichkeit und die Vertrauenswürdigkeit der Charismen fällt nämlich der Autorität der Hirten der Teilkirchen zu. Diese kommt in der aufrichtigen Sorge um alle Formen des geweihten Lebens und insbesondere in der vorrangingen Aufgabe zum Ausdruck, die Angemessenheit der Gründung neuer Institute des geweihten Lebens und neuer Gesellschaften apostolischen Lebens abzuwägen. Daher ist es notwendig, in dieser Angelegenheit den Gaben richtig zu entsprechen, die der Geist in der Teilkirche erweckt und die in Danksagung großzügig aufgenommen werden sollen. Zugleich aber muss darauf geachtet werden, dass „nicht vorschnell unzweckmäßige oder kaum lebensfähige Institute entstehen“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Perfectae Caritatis, 19).Es ist Sache des Apostolischen Stuhls, den http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Archiv für Katholisches Kirchenrecht Brill

III Kirchliche Erlasse und Entscheidungen

Archiv für Katholisches Kirchenrecht , Volume 188 (2): 26 – Dec 23, 2022

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Publisher
Brill
Copyright
Copyright © Koninklijke Brill NV, Leiden, The Netherlands
ISSN
0003-9160
eISSN
2589-045X
DOI
10.30965/2589045x-18802009
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Abstract

(Abkürzungsverzeichnis s. AfkKR 174 [2005] 119–128)∵AAbdrucke1Apostolisches Schreiben von Papst Franziskus in Form eines Motu proprio „Authenticum Charismatis“, mit dem c. 579 des Codex Iuris Canonici abgeändert wird vom 1. November 2020[aus unserem Archiv]„Ein klares Zeichen für die Echtheit eines Charismas ist seine Kirchlichkeit, seine Fähigkeit, sich harmonisch in das Leben des heiligen Volkes Gottes einzufügen zum Wohl aller“ (Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium, 130). Die Christen sollen von ihren Hirten über die Echtheit der Charismen und über die Integrität der Gründer in geeigneter Weise unterrichtet werden.Das Urteil über die Kirchlichkeit und die Vertrauenswürdigkeit der Charismen fällt nämlich der Autorität der Hirten der Teilkirchen zu. Diese kommt in der aufrichtigen Sorge um alle Formen des geweihten Lebens und insbesondere in der vorrangingen Aufgabe zum Ausdruck, die Angemessenheit der Gründung neuer Institute des geweihten Lebens und neuer Gesellschaften apostolischen Lebens abzuwägen. Daher ist es notwendig, in dieser Angelegenheit den Gaben richtig zu entsprechen, die der Geist in der Teilkirche erweckt und die in Danksagung großzügig aufgenommen werden sollen. Zugleich aber muss darauf geachtet werden, dass „nicht vorschnell unzweckmäßige oder kaum lebensfähige Institute entstehen“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Perfectae Caritatis, 19).Es ist Sache des Apostolischen Stuhls, den

Journal

Archiv für Katholisches KirchenrechtBrill

Published: Dec 23, 2022

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