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1 Liebe Leserinnen und Leser! er Deutsche Bibliothekartag in Erfurt wirft seine Schatten voraus. Ein Blick auf das Programm lässt sofort erkennen, dass es um nichts weniger als die Zukunft des Bibliothekswesens geht. Unter den Themenkreisen findet sich: âwie werden Bibliotheken in Zukunft gebaut?â, oder âOrganisations- und Finanzierungsformen für die Bibliothek der Zukunftâ. Es muss offen bleiben, ob es hier um unterschiedliche Konzepte geht, oder in einzelnen Veranstaltungen bereits Gewissheiten verkündet werden. Der Themenkreis âBibliotheksorganisation und Informationsmanagement â quo vadis?â lässt zwar noch eine gewisse Unsicherheit vermuten, aber noch vorhandene Zweifel können ja bis zum 02. Juni einer durchaus euphorischen Betrachtung weichen. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung von und in Bibliotheken ist sicherlich der Hinweise auf den Aufsatz von Norma Blake in diesem Heft beachtenswert. Hier kommt ein völlig verändertes Verständnis von Dienstleistungen zum Ausdruck. Die Bibliothek als Ort, den man nicht aufsucht, weil man es muss, sondern weil es Spaà macht, oder noch exponierter ausgedrückt, weil es âmegacoolâ ist. Es lässt sich aber nicht leugnen, dass wesentliche Entscheidungen auch an anderer Stelle fallen. In den letzten Jahren sind juristische Auseinandersetzungen zwischen Bibliotheken und Verlagswelt ja fast zum Regelfall geworden. Nachdem es mühsam gelungen ist, die Streitereien über die richtige Auslegung des § 53 des UrhG zu begra- ben, droht nun neues Ungemach bezüglich der Auslegung des § 52 b. Im Kern geht es darum, inwieweit eine Bibliothek befugt ist, in ihrem Bestand vorhandene aktuelle Druckwerke auch ohne Zustimmung des Verlages zu digitalisieren und an ausgewählten Plätzen verfügbar zu machen. Streitende Parteien sind jetzt konkret die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt und der Ulmer Verlag, hinter dem jedoch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels steht. Bis zum Bibliothekartag müsste eine Entscheidung bezüglich eines Antrags auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt gefallen sein. Ob damit jedoch eine Klärung herbeigeführt werden kann, ist eher unwahrscheinlich. Viel mehr ist zu erwarten, dass wie immer die Entscheidung des Gerichts ausfällt, diese nur als Vorlauf für eine Hauptverhandlung anzusehen ist. Kommen wir aber noch einmal auf den Bibliothekartag zurück. Auch in diesem Jahr gibt es ein Rahmenprogram, dessen Höhepunkt wohl am 03. Juni um 18:00 Uhr das FuÃballspiel FC Mikrophon gegen BsB Kicker sein wird. Wir dürfen gespannt sein, wie Trainer, Teamchef und Sportdirektor Klaus Kempf seine Mannschaft auflaufen lässt. Vielleicht gelingt ihm ja die Ãberraschung, als Co-Trainer J.K. zu engagieren, der sich in München bestens auskennt und zurzeit zudem âfreiâ ist. Der Werbeeffekt für das Bibliothekswesen im Allgemeinen und für die BSB im Besonderen wäre auf jeden Fall enorm und würde die Resonanz des eigentlichen Bibliothekartages weit übertreffen. Ihr Berndt Dugall ABI-Technik 29, Heft 2/2009
ABI Technik – de Gruyter
Published: Jun 1, 2009
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